Lizenzvereinbarung für MMC – Tools

Lizenzgeber
EM Marketing & Design e.U.
Wiener Straße 10
4300 St.Valentin

Präambel

Die MMC-Tools sind sowohl durch Urheberrechte als auch Markenrechte und durch internationale Urheberrechtsabkommen aber auch durch das Abkommen über geistiges Eigentum geschützt. Die Parteien gehen von der Urheberrechtsfähigkeit aus. Die Tools werden lizenziert, nicht verkauft. Ein Erwerb von Rechten an den Tools ist daher ausgeschlossen. Das mit den Tools verbunden Know-how ist wesentlich und geheim zu halten. Die Tools und das Know-how stellen den Vertragsgegenstand dar.

1. Lizenz

Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer für die Dauer des Vertrages eine einfache Lizenz zur ausschließlichen geschäftlichen Nutzung des Vertragsgegenstandes. Vertragsgegenstand ist/sind folgende/s Tool/s Kommunikationsprofil, Farbpsychologisches Profil, Werbeerfolgsanalyse, Logo-Wert-Analyse, MIK-Markenwertbestimmung. Eine Bearbeitung der Tools bzw. eine Änderung derselben auch bezogen auf den/die Titel der Tools ist ausgeschlossen. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, an den ihm eingeräumten Nutzungsrechten Unterlizenzen einzuräumen bzw. diese Rechte zu übertragen. Die Lizenz ist nicht übertragbar. Der Lizenznehmer ist gemäß den ihm eingeräumten Nutzungsrecht nicht berechtig die Tools zu verleihen oder zu vermieten oder zu verleasen oder zu veräußern bzw. die Benutzung oder Handlungen an den Tools von Dritten vornehmen zu lassen.

2. Lizenzgebühren

Der Lizenznehmer zahlt dem Lizenzgeber die jeweilige Lizenzgebühr inkl. MwSt., für die 12 monatige Benützung „eines Tools“ oder "eines Tool-Paketes". Es gelten die auf der Webseite www.marketing-multimedia-coach.at angeführten Preise. Die Lizenzgebühren gelten immer nur für 1Tool/1Tool-Paket, geleistete Zahlungen können nicht zurückgefordert werden. Das gilt auch bei vorzeitigem Vertragsende aus welchem Grund auch immer.

Ausgenommen von der Zahlung sind Auszubildende die sich registrieren und die, die Lizenzvereinbarungen unterschreiben. Diese erhalten einen Probezugang der mit dem Tag der Prüfung endet.

3.Vertragsdauer

Erst nach Zahlung der jeweiligen Lizenzgebühr auf dem Konto der Volksbank BLZ. 43920 Nr. 00000534 248 wird der Zugang zum jeweiligen Tool frei geschaltet. Damit tritt der Vertrag in Kraft. Der Vertrag endet mit dem Ablauf von 12 Monaten nach Inkrafttreten desselben. Dem Lizenznehmer wird jedoch eine Option auf eine entsprechende Verlängerung dieses Vertrages eingeräumt. Damit wird eine erneute Lizenzgebühr für 12 Monate fällig. Eine Verlängerung kann vom Lizenzgeber lediglich aus berechtigten Gründen zurückgewiesen werden.

4. Gewährleistung und Haftung

Der Lizenzgeber lehnt im größtmöglichen durch das anwendbare Recht gestatteten Umfang jede Haftung für Folgeschäden gleich welcher Art ab. Insbesondere Schäden die sich aus dem Verlust von Daten oder anderer Vermögensschäden die sich durch die Verwendung des Vertragsgegenstandes ergeben, ab.

5. Vertragsstrafe

Für den Fall eines Zuwiderhandels gegen die Bestimmung durch den Lizenznehmer, ist der Lizenznehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.000.- Euro verpflichtet. Außerdem wird der Lizenznehmer sofort aus dem Verband ausgeschlossen. Der Lizenzgeber ist berechtigt sich am Lizenznehmer schad- und klaglos gegen Schäden Dritter zu halten.

6. Schlussbestimmungen

Der Vertrag enthält alles was zwischen den Vertragspartnern vereinbart wurde. Nebenabreden wurden nicht getroffen. Streichungen einzelner Punkte des Vertrages werden nicht akzeptiert. Der Lizenznehmer verpflichtet sich alle aus diesem Vertrag entstehenden Rechte und Pflichten etwaigen Rechtsnachfolgern aufzuerlegen. Für den Fall von Streitigkeiten werden die Parteien versuchen, dieselben gütlich beizulegen. Sollte eine gütliche Einigung nicht gelingen wird für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung die Zuständigkeit des Landgerichts St. Pölten vereinbart.

Stand 1.11.2009

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