Lizenzgeber
DIE MarkenWertExperten® Institut für ganzheitliche Markenbewertung GmbH
Mühlbergstraße 11a
3382 Loosdorf
Austria
Die MMC-Tools sind sowohl durch Urheberrechte als auch Markenrechte und durch internationale Urheberrechtsabkommen, aber auch durch das Abkommen über geistiges Eigentum geschützt. Die Parteien gehen von der Urheberrechtsfähigkeit aus. Die Tools werden lizenziert, nicht verkauft. Ein Erwerb von Rechten an den Tools ist daher ausgeschlossen. Das mit den Tools verbundene Know-how ist wesentlich und geheim zu halten. Die Tools und das Know-how stellen den Vertragsgegenstand dar.
Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer nur für die Dauer des Vertrages lizenzierten MMC Tools eine einfache Lizenz zur ausschließlichen geschäftlichen Nutzung. Eine Bearbeitung der MMC-Tools bzw. eine Änderung derselben auch bezogen auf den/die Titel der Tools ist ausgeschlossen. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, an den ihm eingeräumten Nutzungsrechten Unterlizenzen einzuräumen bzw. diese Rechte zu übertragen. Die Lizenz ist nicht übertragbar. Der Lizenznehmer ist gemäß den ihm eingeräumten Nutzungsrecht nicht berechtigt, die Tools zu verleihen, zu vermieten, zu verleasen oder zu veräußern bzw. die Benutzung oder Handlungen an den Tools von Dritten vornehmen zu lassen.
Der Lizenznehmer zahlt dem Lizenzgeber die jeweilige Lizenzgebühr inkl. MwSt., für die 12-monatige Benützung „eines Tools“ oder "eines Tool-Paketes". Es gelten die mit dem Institut für ganzheitliche Markenbewertung DIE MarkenWertExperten® GmbH vereinbarten Preise. Die Lizenzgebühren gelten immer nur für 1Tool/1Tool-Paket. Geleistete Zahlungen können nicht zurückgefordert werden. Das gilt auch bei vorzeitigem Vertragsende aus welchem Grund auch immer.
Ausgenommen von der Zahlung sind Auszubildende, die sich registrieren und die, die Lizenzvereinbarungen unterschreiben. Diese erhalten einen Probezugang der mit dem Tag der Prüfung endet.
Erst nach Zahlung der jeweiligen Lizenzgebühr auf das Konto der Raiffeisenkassa IBAN: AT94 3245 5000 0002 9678, BIC: RLNWHTWW455 wird der Zugang zum jeweiligen Tool freigeschaltet. Damit tritt der Vertrag in Kraft. Der Vertrag endet mit dem Ablauf von 12 Monaten nach Inkrafttreten desselben. Der Lizenzgeber kann jedoch dem Lizenznehmer eine Option auf eine entsprechende Verlängerung dieses Vertrages einräumen. Damit wird eine erneute Lizenzgebühr für 12 Monate fällig. Eine Verlängerung obliegt dem Lizenzgeber.
Der Lizenzgeber lehnt im größtmöglichen durch das anwendbare Recht gestatteten Umfang jede Haftung für Folgeschäden gleich welcher Art ab. Insbesondere Schäden die sich aus dem Verlust von Daten oder anderer Vermögensschäden, die sich durch die Verwendung des Vertragsgegenstandes ergeben, ab.
Für den Fall eines Zuwiderhandels gegen die Bestimmung durch den Lizenznehmer, ist dieser zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000.- Euro verpflichtet. Der Lizenzgeber ist berechtigt sich am Lizenznehmer schad- und klaglos gegen Schäden Dritter zu halten.
Der Vertrag enthält alles was zwischen den Vertragspartnern vereinbart wurde. Nebenabreden wurden nicht getroffen. Streichungen einzelner Punkte des Vertrages werden nicht akzeptiert. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen davon unberührt. Der Lizenznehmer verpflichtet sich alle aus diesem Vertrag entstehenden Rechte und Pflichten etwaigen Rechtsnachfolgern aufzuerlegen. Für den Fall von Streitigkeiten werden die Parteien versuchen, dieselben gütlich beizulegen. Sollte eine gütliche Einigung nicht gelingen wird für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung die Zuständigkeit des Landgerichts St. Pölten vereinbart.
Stand 2014